GmbH als Kleinunternehmerin: Neue Umsatzvorjahresgrenze mit positiver Rückwirkung auf 2019

Nach § 19 UStG in der Fassung, die bis zum 31.12.2019 gilt, ist ein „umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen (Gesamt-)Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht über 17.500 € hat und (!) im laufenden…