GmbH als Kleinunternehmerin: Neue Umsatzvorjahresgrenze mit positiver Rückwirkung auf 2019
Nach § 19 UStG in der Fassung, die bis zum 31.12.2019 gilt, ist ein „umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen (Gesamt-)Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht über 17.500 € hat und (!) im laufenden…
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