Kfz-Steuer: Ein Diesel wird auch mit eingeschränkter Nutzung 'voll gehalten'

Kfz-Steuer: Ein Diesel wird auch mit eingeschränkter Nutzung 'voll gehalten' Ein Fahrer eines Diesel-Pkw, der die Emissionsklasse 5 erfüllt, kann nicht durchsetzen, weniger Kfz-Steuern zahlen zu müssen, wenn für ihn die Straßennutzung in einzelnen Städten und Gemeinden wegen der Dieselfahrverbote eingeschränkt ist. Sein Argument, infolge des Fahrverbots sei sein Fahrzeug potenziell weniger schädlich, weil es in den Verbotszonen keine Stickoxyde mehr ausstoße, zog nicht. Der „Tatbestand der Bemessungsgrundlage“ (bestehend aus Kohlendioxidemissionen und Hubraum) sei bereits „verwirklicht“, wenn das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen wird. Es komme bei der Erhebung der Kfz-Steuer gerade nicht auf eine bestimmte Nutzung (Häufigkeit oder Intensität) des Fahrzeugs an (BFH, Az. III B 2/19).