Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Schadenersatz bei unrechtmäßiger Versetzung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Schadenersatz bei unrechtmäßiger Versetzung Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmern nach einer vom Arbeitgeber veranlassten unwirksamen Versetzung die Erstattung der Reisekosten für die wöchentlich angefallenen Heimfahrten zusteht. In dem konkreten Fall wurde ein Metallbaumeister aus Südhessen zu Unrecht an eine Betriebsstätte des Arbeitgebers 480 Kilometer entfernt nach Sachsen versetzt. Obwohl gerichtlich bereits bestätigt war, dass die Versetzung nicht rechtmäßig war, musste er sie noch vier weitere Monate mitmachen. Dafür sprach ihm das Gericht Schadenersatz zu: 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, den er zwischen seinem Wohn- und seinem Arbeitsort abgerissen hat — und zwar einmal pro Woche (BAG, Az. 8 AZR 125/18).