Eidesstattliche Erklärung nicht immer eine „One-Man-Show“
Nach § 259 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss derjenige, der verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der…
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