Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Einsichtnahme in auf einem Dienstlaptop vorhandene Dateien eines Arbeitnehmers

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Einsichtnahme in auf einem Dienstlaptop vorhandene Dateien eines Arbeitnehmers Als Arbeitgeber dürfen Sie Dateien, die auf einem Dienstrechner nicht als „privat“ gekennzeichnet sind, einsehen, auch wenn kein begründeter Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Die Erkenntnisse aus der Computeruntersuchung können sogar im Rahmen eines Kündigungsprozesses verwertet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 2 AZR 426/18). Bei der Untersuchung des Laptops wurde in einem Ordner eine Datei namens „Tankbelege.xls“ entdeckt, welche eine Aufstellung über die vom Arbeitnehmer mit der Tankkarte durchgeführten Betankungen enthielt. Weder der Ordner noch die Datei waren vom Arbeitnehmer als „privat“ gekennzeichnet worden. Aus der Aufstellung war ersichtlich, dass der Arbeitnehmer neben seinem Dienstwagen auch seinen privaten Wagen mit der Tankkarte betankt hatte. Die Arbeitgeberin kündigte dem Arbeitnehmer aufgrund dessen außerordentlich. Im anschließenden Kündigungsschutzprozess musste sich schließlich das Bundesarbeitsgericht damit befassen, ob die Verwertung der Datei zulässig ist.