Abspaltung verhindert Gläubigerbenachteiligung in der Insolvenz nicht

In der Insolvenz einer GmbH dürfen einzelne Gläubiger nicht zu Lasten anderer bevorzugt werden. Anders ausgedrückt: Kein Gläubiger darf gegenüber den anderen benachteiligt werden. Jede Zahlung, die bei einer Insolvenz von der GmbH (noch) geleistet…