Fahrtenbuch: Hilft der Halter nicht bei der Rasersuche, dann muss er pinnen
Fahrtenbuch: Hilft der Halter nicht bei der Rasersuche, dann muss er pinnen Der Halter eines Fahrzeugs kann zum Führen eines Fahrtenbuchs angewiesen werden, wenn nicht zu ermitteln ist, wer gefahren ist, als das Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hatte. Weigert sich der Halter – hier eine GmbH –, dabei mitzuwirken, den Fahrer zu identifizieren, so muss er ein Fahrtenbuch führen (VwG Mainz, Az. 3 L 1039/19).
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