Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Handbremse nicht angezogen
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Handbremse nicht angezogen Lkw-Fahrer haftet für Schäden durch sein wegrollendes Fahrzeug. Arbeitnehmer haften für grob fahrlässig verursachte Schäden. Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Der Abrollunfall wurde grob fahrlässig verursacht. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg (Az. 1 Ca 1225/18).
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