Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer

Der damalige Bundesfinanzminister Steinbrück reimte als Begründung für die Einführung der Abgeltungsteuer bekanntlich: „Besser 25 % von X als 100 % von Nix“. Er rühmte die Abgeltungsteuer auch als eine 'Vereinfachung' – eine Einschätzung, über…