Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer
Der damalige Bundesfinanzminister Steinbrück reimte als Begründung für die Einführung der Abgeltungsteuer bekanntlich: „Besser 25 % von X als 100 % von Nix“. Er rühmte die Abgeltungsteuer auch als eine 'Vereinfachung' – eine Einschätzung, über…
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