Rolex als Wertsache

Rolex als Wertsache Hausratsversicherungen dürfen Entschädigungszahlungen nach Einbruchdiebstahl einer Rolex laut Versicherungsbedingung bei „Sachen aus Gold“ begrenzen. Wird nach den Versicherungsbedingungen einer Hausratsversicherung die Entschädigung bei „Wertsachen“, wozu „Sachen aus Gold“ gehören, begrenzt, so gilt die Klausel auch beim Diebstahl einer Rolex. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Rolex als reiner Gebrauchsgegenstand verwendet wurde. Dies hat das LG Baden-Baden (Az. 4 O 38/17) entschieden.