Befristetes Arbeitsverhältnis

Befristetes Arbeitsverhältnis Ein Arbeitsverhältnis darf auch ohne Sachgrund befristet abgeschlossen werden, allerdings nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf (Az. 3 Sa 1126/18) wandelt sich ein befristetes Arbeitsverhältnis schon dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, wenn die zulässige Höchstdauer von zwei Jahren nur um einen Tag überschritten wird. Daher sollte das Ende von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen unbedingt beachtet werden.