Arbeitgeberzuschüsse

Arbeitgeberzuschüsse Der BFH hat entschieden, dass „Zuschüsse“ des Arbeitgebers zum regulären Arbeitsverdienst pauschal versteuert werden dürfen, wenn es sich dabei um Leistungen des Unternehmers handelt, die „zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn“ aufgebracht werden und „einvernehmlich“ vereinbart worden sind. Das gelte auch dann, wenn Teile des bisherigen Bruttoverdienstes herausgenommen und pauschal besteuert werden (BFH, Az. VI R 32/18).