Für Gasfüße und Falschparker: Bußgelderstattung durch die GmbH
Übernimmt die GmbH die Zahlung von Bußgeldern, die Sie als Geschäftsführer oder Angestellter während einer Dienstfahrt verursacht haben, müssen Sie grundsätzlich den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Diese Entscheidung hat der BFH, das…
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