Ex-Partner kann gemeinsame Steuererklärung fordern

Ex-Partner kann gemeinsame Steuererklärung fordern Wer durch die Zusammenveranlagung keine finanziellen Nachteile erleiden würde, ist zur Zustimmung verpflichtet. Eine gemeinsame Steuererklärung kann sich für Ehepaare lohnen. Was ist nach der Scheidung zu beachten, wenn ein Partner Nachteile aus der Zusammenveranlagung hat? Ehepartner können sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. Auch nach der Scheidung kann der eine vom anderen verlangen, für die Ehezeit eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Er muss aber versprechen, Nachteile daraus auszugleichen. Besonders für getrennt lebende Paare kann die Zusammenveranlagung während der Zeit vor der Trennung steuerliche Nachteile nach sich ziehen, so das Gericht. Der Ex-Partner muss dann unter Umständen sogar das Risiko hinnehmen, dass der andere seiner Verpflichtung zur Übernahme der Nachteile nicht nachkommt. Das entschied das OLG Hamburg (Az. 12 WF 40/19). Zwar befürchtete die Frau im verhandelten Fall, dass der Mann diese Pflichten nicht einhalten würde. Denn er bezahle Unterhalt, habe aber die Kosten in einem Unterhaltsverfahren noch nicht ausgeglichen. Nach Auffassung des Gerichts muss die Frau dieses Risiko im konkreten Fall jedoch hinnehmen. Der Mann muss dafür keine Sicherheit leisten.