eBay-Verkäufer: 60 % Betriebsausgaben hat ein 'Profi-eBayer'

eBay-Verkäufer: 60 % Betriebsausgaben hat ein 'Profi-eBayer' Das Hessische Finanzgericht musste entscheiden, wie hoch das Finanzamt die Betriebskosten eines auf der Internetplattform eBay tätigen Mannes schätzen muss, der Gewinne durch unzählige Versteigerungen erzielt hat. Die Schätzung wurde hier notwendig, weil der eBay-Händler in der Regel bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen von den Privatleuten keine Quittungen über bezahlte Ankäufe bekommen hatte. Das Finanzamt schätzte die Betriebsausgabe mit 30 % der erzielten Nettoerlöse. Das Finanzgericht war großzügig und verpflichtete das Finanzamt dazu, 60 % des Nettoerlöses als Betriebsausgaben anzuerkennen (Hessisches FG, Az. 2 K 1835/16).