Gutachterkosten bei Handwerkerleistungen

Gutachterkosten bei Handwerkerleistungen Beabsichtigt ein Hausbesitzer, Holzpfosten auszutauschen, die das Dach stützen und hält das Unternehmen, das den Austausch vornehmen will, eine statische Berechnung vorab für zwingend erforderlich, so können auch die Kosten für ein solches statisches Gutachten als Handwerkerleistung von der Steuerschuld abgezogen werden (20 % von höchstens 6.000 € jährlich sind möglich). Das FG sah eine enge sachliche Verzahnung, so dass es keine Rolle spiele, dass der Gutachter nicht zum Handwerkerbetrieb gehörte. Wichtig sei, dass „die Leistung der Wohnung des Steuerpflichtigen zugutekommt“. Auch Leistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze erbracht werden, können abzugsfähig sein (FG Baden-Württemberg, Az. 1 K 1384/19).