Gesellschafter-Rechte dürfen nicht ausgehebelt werden

In manchen GmbHs werden bestimmte Gesellschafter-Rechte, wie z. B. der Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags, an andere Personen oder ein anderes Gremium, wie etwa einen Beirat oder freiwilligen Aufsichtsrat, delegiert. In aller Regel…