Gesellschafter-Rechte dürfen nicht ausgehebelt werden
In manchen GmbHs werden bestimmte Gesellschafter-Rechte, wie z. B. der Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags, an andere Personen oder ein anderes Gremium, wie etwa einen Beirat oder freiwilligen Aufsichtsrat, delegiert. In aller Regel…
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