Chefsache — Brandheißes Arbeitsrecht: 'Ostdeutsch' ist keine Weltanschauung

Chefsache — Brandheißes Arbeitsrecht: 'Ostdeutsch' ist keine Weltanschauung Ein Angestellter eines Zeitungsverlags kann weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz oder Entschädigung gegen seinen Arbeitgeber wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchsetzen, weil er wegen seiner ostdeutschen Herkunft von Vorgesetzten gemobbt worden sein soll. Menschen ostdeutscher Herkunft sind keine Mitglieder einer „ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung“, so dass sie diesbezüglich auch nicht diskriminiert werden können. (Hier sprach außerdem gegen den Angestellten, dass er den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens — der Mann verlangte insgesamt 800.000 € — aufmerksam gemacht hatte; ArbG Berlin, Az. 44 Ca 8580/18.)