Spekulationssteuer: Auch beim Home Office gilt der Tag des

Spekulationssteuer: Auch beim Home Office gilt der Tag des „Gesamtkaufs“ Hat sich ein Ehepaar eine Eigentumswohnung gekauft und zunächst knapp ein Fünftel der Gesamtfläche als Büro (Betriebsvermögen) genutzt, bevor knapp drei Jahre danach auch dieser Teil zu Wohnzwecken überführt wurde, so gilt auch für den Teil des Büros der ursprüngliche Kauftermin für die Ermittlung der Frist für die Spekulationssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf etwas mehr als zehn Jahre, so muss keine Spekulationssteuer bezahlt werden. Dass das Gesetz vorsieht, auch die „Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen“ gelte als Anschaffung, führte hier nicht dazu, dass die Frist für den Büroteil anders zu berechnen wäre (FG München, Az. 15 V 2627/18).