Werbungskosten:

Werbungskosten: „Indirekte“ Immobilienfinanzierung spart keine Steuern Wurden Darlehen zur Finanzierung von vermieteten Immobilien in Schweizer Franken aufgenommen, weil die Zinskonditionen besser waren, so können die Darlehensnehmer – werden die Euro-Konditionen besser und die Beträge umgeschuldet – die daraus neu entstehenden Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlustes verwendet worden ist (BFH, Az. IX R 36/17).