Unfallversicherung: 20 Stunden nach dem letzten Dienstgespräch ist die Reise privat
Unfallversicherung: 20 Stunden nach dem letzten Dienstgespräch ist die Reise privat Stürzt eine Frau in einem Hotel, das sie im Rahmen einer Dienstreise im Ausland bezogen hatte (hier für die Zeit eines Kongresses in Lissabon), während sie telefonisch ein Taxi bestellte, welches sie zum Flughafen bringen sollte, von wo aus sie ihren Urlaub antreten wollte, so ist sie dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das Telefongespräch gehöre zur privaten Verrichtung. Das gelte insbesondere dann, wenn der Kongress und das letzte dienstliche Gespräch bereits mehr als 20 Stunden zurücklagen (Hessisches LSG, Az. L 3 U 198/17).
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