Maklerrecht: Eine automatische Verlängerung benachteiligt die Kunden

Maklerrecht: Eine automatische Verlängerung benachteiligt die Kunden Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklers vor, dass sich der Vertrag mit seinen Kunden „nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten automatisch um jeweils drei Monate verlängert, sofern der Maklervertrag nicht gekündigt wird“, so ist der Passus ungültig. In dieser Klausel sieht das OLG Stuttgart eine „unangemessene Benachteiligung des Maklerkunden“ (OLG Stuttgart, Az. 3 U 146/18).