Erbrecht: Auch unter Schmerzmittel-Einfluss kann das Testament wirksam geändert werden

Erbrecht: Auch unter Schmerzmittel-Einfluss kann das Testament wirksam geändert werden Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, ein Erbvertrag ist auch dann wirksam, wenn er zwei Tage vor dem Tod des Erblassers auf dem Sterbebett geschlossen wurde, obwohl dieser unter erheblicher Schmerzmitteleinnahme stand. Es reiche aus, wenn der Erblasser beim Abschluss des Vertrags dem Notar zunickt und dann unterschreibt. Es müsse nicht zwingend gesprochen werden können. Hier war der Sohn des Todkranken zunächst als Alleinerbe eingesetzt, bevor seine Mutter mit einem Notar am Sterbebett einen neuen letzten Willen aufsetzen ließ, in dem sich die beiden Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Der Sohn war der Meinung, dass der neue Erbvertrag unwirksam sei, da sein Vater nicht mehr bei Sinnen gewesen war. War die Schmerzmittel-Dosis jedoch nicht so hoch, dass sie den Vater erheblich geistig einschränken konnte, so war er als zurechnungsfähig einzustufen (OLG Koblenz, Az. 1 U 1198/17).