Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Dienstreise führt zu unbefristetem Arbeitsverhältnis
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Dienstreise führt zu unbefristetem Arbeitsverhältnis Die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für sachgrundlose Befristung um nur einen Tag führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Eine Dienstreise unmittelbar vor Beginn des vertraglich festgelegten befristeten Arbeitsverhältnisses zählt hier mit, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 Sa 1126/18). Die Begründung: Die einvernehmliche und von der Arbeitgeberin bezahlte Dienstreise wurde nicht in der Freizeit des Klägers, sondern bereits innerhalb des Arbeitsverhältnisses erbracht. Sie war Teil der arbeitsvertraglich versprochenen Dienste im Sinne von § 611 Abs. 1 BGB.
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