Bummelei bei der Handelsregister-Eintragung hat fatale Folgen

Haben Sie erst einmal die Gründung einer GmbH beschlossen, (dieses Stadium nennt man 'Vorgründungsgesellschaft') und auch bereits den Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet (dieses Stadium nennt man 'Vor-GmbH'), dann sollten Sie schauen, dass…