Zahlung per SEPA-Lastschrift aus dem Ausland

Zahlung per SEPA-Lastschrift aus dem Ausland Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden darf. Der österreichische Verein für Konsumenteninformation beanstandete vor den österreichischen Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, nach der die über die Website der Deutschen Bahn getätigten Buchungen nur dann im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden können, wenn der Zahler einen Wohnsitz in Deutschland hat. In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest: Die EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften in Euro steht einer Vertragsklausel wie der fraglichen entgegen, die die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat (EuGH, Urteil vom 5.9.2019, Az. C-28/18).