Reisekosten: Auch Leiharbeitnehmer können Reisekosten abrechnen

Reisekosten: Auch Leiharbeitnehmer können Reisekosten abrechnen Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Zeitarbeiter je gefahrenem Kilometer zu seinem entlegenen Arbeitsplatz 30 Cent als Reisekosten abrechnen darf, weil der entleihende Betrieb nicht als erste Arbeitsstätte gilt. Das gelte jedenfalls, sofern der Ausgeliehene maximal 48 Monate befristet woanders arbeitet. Außerdem stehe ihm in den ersten drei Monaten ab acht Stunden Abwesenheit von daheim die Verpflegungspauschale zu, die aktuell 12 € pro Tag ausmacht (BFH, Az. VI R 6/17).