Ehegatte muss fiskalen Schaden wiedergutmachen

Ehegatte muss fiskalen Schaden wiedergutmachen Weigert sich ein Ehegatte, einer gemeinsamen Steuererklärung zuzustimmen, so hat der andere Anspruch darauf, dass der ihm daraus entstehende finanzielle Schaden (wegen einer ungünstigeren Einzelveranlagung) vom „Verweigerer“ ersetzt wird. Das OLG Celle entschied: Die festgesetzte Steuerschuld ist zum Quotienten aus der eigenen fiktiven Steuerschuld im Falle der Einzelveranlagung zu der Summe der fiktiven Steuerschuld beider Ehegatten im Fall ihrer Einzelveranlagung ins Verhältnis zu setzen (OLG Celle, Az. 21 UF 119/18).