Betriebliche Veranlassung: Aufwendungen für Professur können Betriebsausgabe sein

Betriebliche Veranlassung: Aufwendungen für Professur können Betriebsausgabe sein Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass Aufwendungen, die einem Arzt entstanden sind, um einen Professor-Titel zu erlangen, als Betriebsausgabe anerkannt werden können. Das gelte jedenfalls dann, wenn die „betriebliche Veranlassung“ überwiegt und private Interessen zurückstehen. Das Gericht sah das in einem Fall als gegeben an, in dem der Mediziner als Partner einer hochspezialisierten Praxis einen „Wissenschaftsvertrag“ mit einer GmbH geschlossen hatte und diese GmbH dem Arzt eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland vermittelte, bei der es um die Verleihung des Professorentitels ging (FG Schleswig-Holstein, Az. 4 K 48/18).