Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Widerruf einer Schenkung

Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Widerruf einer Schenkung Wer einem (unverheirateten) Lebensgefährten (auch: Kindern oder sonstigen Personen) Vermögenswerte schenkt, hat nach einem neuen Urteil des BGH ab sofort bessere Chancen auf einen Rückgabeanspruch, falls die Beziehung scheitert oder die Geschäftsgrundlage der Schenkung entfallen ist. Danach gilt: „Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann“ (BGH-Urteil vom 18.6.2019, Az. X ZR 107116).