Gewerbesteuer: Für vorübergehende Vermarktung darf das Finanzamt nichts berechnen

Gewerbesteuer: Für vorübergehende Vermarktung darf das Finanzamt nichts berechnen Ein Reiseveranstalter, der Hotelzimmer nicht selbst betreibt, sondern nur für eine bestimmte Zeit anmietet und weiter an den Kunden vermittelt, muss dafür keine Gewerbesteuer zahlen. Das Finanzamt dürfe nicht von einem Mietverhältnis zwischen Reiseveranstalter und Hotelier ausgehen und keine Hinzurechnung der Miete bei der Gewerbesteuer verlangen. Es liege kein Anlagevermögen wie bei einer echten Anmietung vor (BFH, Az. III R 22/16).