vGA wegen nicht ernsthaft eingetriebener Gesellschaftsforderung
Sie wissen: Zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern können Verträge abgeschlossen werden, da es sich bei beiden um verschiedene Personen handelt – auf der einen Seite um die juristische Person 'GmbH', auf der anderen um die natürliche/n Person/en 'GmbH-Gesellschafter'. Damit der Vertrag rechtlich zustande kommt, muss derjenige, der für die ...
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