Verkehrsunfall: Dass die Gattin aushilft, darf den Verursacher nicht entlasten

Verkehrsunfall: Dass die Gattin aushilft, darf den Verursacher nicht entlasten Auch wenn ein durch einen Verkehrsunfall geschädigter Autofahrer (er musste seinen Wagen nach einem nicht von ihm verursachten Unfall reparieren lassen) das Auto seine Ehefrau fahren kann, hat er dennoch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für sein beschädigtes Fahrzeug. Ein solcher Anspruch könne nur ausgeschlossen werden, sofern ein ihm gehörendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Der Anspruch bestehe, falls 'nur' das Auto eines Dritten (wozu auch Familienangehörige zählen) genutzt werden kann. Die eheliche oder familiäre Hilfs- und Beistandspflicht dürfe nicht dazu führen, dass der Verursacher entlastet werde (Saarländisches OLG, Az. 4 U 33/16).