Gesellschafterliste: Anspruch auf Korrektur

Wir können es kurz und knackig (wenn auch juristisch nicht hundertprozentig in Ordnung) formulieren: Wer nicht in der Gesellschafterliste als GmbH-Gesellschafter eingetragen ist, ist keiner. Oder umgekehrt: Nur wer in der GmbH-Gesellschafterliste…