Geschwindigkeitsüberschreitung: Auch vier Schilder können übersehen werden
Geschwindigkeitsüberschreitung: Auch vier Schilder können übersehen werden Ist ein Autofahrer bei einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit mehr als 40 km/h drüber unterwegs, obwohl zuvor vier „gut sichtbare Schilder“ auf das Tempolimit hingewiesen hatten, so darf ein Gericht nicht zwingend von einer „vorsätzlichen“ Raserei ausgehen, was die Strafe erhöhen würde. Es dürfe nicht als Schutzbehauptung gewertet werden, wenn der Fahrer angibt, die Schilder nicht gesehen zu haben. Der Vorsatz müsse eindeutig und nachvollziehbar nachweisbar sein – ist das nicht möglich, so ist der Tempoverstoß als fahrlässig zu werten (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 126/19).
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