Unfallversicherung
Unfallversicherung Geht ein Arbeitnehmer während seiner Mittagspause spazieren, stürzt und verletzt er sich dabei, so muss der Unfall von der Berufsgenossenschaft nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das Hessische Landessozialgericht ordnete einen Spaziergang während der Mittagspause als privatnützige Verrichtung ein. Ein Spaziergang sei weder eine Haupt- noch eine Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis (Hessisches LSG, Az. L 9 U 208/17)
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