Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist eigene Sache des GF

Als GmbH-Geschäftsführer (GF) sind Sie zwar kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen, aber sehr wohl im steuerlichen Sinn. Deshalb trifft das folgende Urteil, obwohl es nur auf Arbeitnehmer gemünzt zu sein scheint, auch Sie persönlich in voller…