Keine GF-Haftung wenn Besucherstuhl zusammenbricht
Weder die GmbH noch der Geschäftsführer haften persönlich, wenn der Plastikstuhl in einem Außenbereich, z. B. Patio in einem Innenhof, oder in der Kantine zusammenbricht, weil darin eine stark übergewichtige Person Platz genommen hat (OLG…
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