Der „Anscheinsbeweis“ bei der Privatnutzung von Firmenwagen
Haben GmbH-Geschäftsführer oder sonstige Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren Firmenwagen auch privat zu nutzen, ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Entnahme oder Arbeitslohn zu versteuern. Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt…
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