Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag Kapitalgesellschaften bleiben vorerst fester Bestandteil der Ostfinanzierung. Wie zu erwarten war, hat sich der Koalitionsausschuss der GroKo darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für Unternehmen auch über 2020 hinaus beizubehalten. Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland jährlich über 30 Mrd. € an Körperschaftsteuer. Das entspricht einem Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von ca. 1,5 Mrd. €, mit dem die Unternehmen auch noch in den folgenden Jahren belastet werden. Da die geplante Neuregelung, die Kapitalgesellschaften entlastet hätte, nun erst mal nicht kommt, ist zu erwarten, dass hier die weiteren Diskussionen zu einer erneuten Überprüfung zur Nachbesserung für Kapitalgesellschaften führen könnten.