Formlos, fristlos, furchtlos: Wer tönt, Verluste ausbügeln zu wollen, steckt auch ohne Formalitäten in der Haftungsfalle

Es verwundert zwar immer wieder, doch es ist so: Die Verlustübernahmeerklärung eines Gesellschafters ist auch formlos gültig! Im Klartext: Wer sich großzügig gibt und aus einer Laune heraus z. B. im Gesellschafterkreis verkündet „kein Problem, die…