Einkünfteerzielungsabsicht bei mehreren Objekten
Einkünfteerzielungsabsicht bei mehreren Objekten Verpachtet oder vermietet eine GbR mehrere Objekte, wobei es sich um Gewerbe- und um Privatvermietungen handelt, so sind für die Überschuss- bzw. für die Einkünfteerzielungsabsicht die Verträge genau zu prüfen. Werden mehrere Immobilien auf der Grundlage verschiedener Verträge vermietet oder verpachtet, so ist für jede separat die Absicht der Einkünfteerzielung zu kontrollieren – auch dann, wenn sie sich auf ein und demselben Grundstück befinden. Besteht jedoch nur ein einziger Vertrag für mehrere Objekte auf einem Grundstück, das unterschiedlich genutzte Teilstücke hat, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht einheitlich zu bewerten (BFH, Az. IX R 16/18).
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