Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Erbt eine Frau von ihrem Vater eine Eigentumswohnung und ist sie als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen worden, so muss der Bruder der Frau, der vom Vater ein Ankaufsrecht für diese Wohnung zu einem festen Preis vermacht bekommen hat, dafür – macht er von seinem Recht Gebrauch – Grunderwerbsteuer zahlen. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis – also das Vorkaufsrecht des Bruders (BFH, Az. II R 7/16).