Umsatzsteuer: Arbeitnehmer-Umzug im Firmen-Interesse

Umsatzsteuer: Arbeitnehmer-Umzug im Firmen-Interesse Werden wegen Umstrukturierungen in einem Betrieb erfahrene Mitarbeiter vom Arbeitgeber gezielt angesprochen und gebeten, vorübergehend an einem anderen Standort die Geschäfte „ans Laufen“ zu bringen, so darf er die Kosten für den Makler, der die Wohnungssuche für die leitenden Beschäftigten am neuen Arbeitsort übernimmt, als Vorsteuer geltend machen. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Unternehmensinteresse, nämlich fachkundiges Personal umzusiedeln, im Vordergrund stand. Stehen private Gründe der Beschäftigten im Vordergrund, so darf der Arbeitgeber die Kosten für einen Umzug zwar auch übernehmen – ist dann aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Hessisches FG, Az. 6 K 2033/15).