Chefsache — Brandheißes Arbeitsrecht: LAG Köln senkt Darlegungslast bei Lohnklagen

Chefsache — Brandheißes Arbeitsrecht: LAG Köln senkt Darlegungslast bei Lohnklagen Die rheinischen Richter weisen dem Arbeitgeber bei Lohnklagen die Beweislast dafür zu, dass der Arbeitnehmer (angeblich) nicht gearbeitet hat. In dem konkreten Fall unterlag der Kläger in der Firma nicht der üblichen Arbeitszeiterfassung, weil er berechtigt und verpflichtet war, von seinem Home-Office aus zu arbeiten. So genügte dem LAG hier die allgemeine Behauptung des Klägers, er habe seine Arbeitsleistung vollständig erbracht. „Der pauschale Vortrag des Klägers, er habe vertragsgemäß von Zuhause aus gearbeitet, Kunden telefonisch betreut und Termine wahrgenommen, ist ausreichend substantiiert“ (LAG Köln, Az. 6 Sa 449/18).