Überstundenvergütung

Überstundenvergütung Nachzahlung wird in fünf Teilen versteuert. Bezieht ein Mann eine Vergütung für geleistete Überstunden aus mehreren vergangenen Jahren, die er aufgrund eines Aufhebungsvertrages in einer Summe ausgezahlt bekommt, so kann er den ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte („Fünftel-Regelung“) ansetzen. In dem konkreten Fall ging es um drei Jahre, in denen knapp 330 Überstunden angefallen sind, für die er rund 6.000 Euro bekam. Diese wurden vom Finanzamt „normal“ mit dem Regelsteuersatz besteuert. Dagegen wehrte sich der Mann – mit Erfolg. Das Finanzgericht Münster wertete die Zahlung als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und genehmigte die „Fünftel-Regelung“, wonach – vereinfacht ausgedrückt – 5 Jahre lang nur jeweils ein Fünftel der Summe versteuert werden muss (FG Münster, Az. 3 K 1007/18 E).