Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Fahrtenbuchdisziplin BAG stärkt Arbeitgebern den Rücken! Mitarbeiter, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen selbst dafür sorgen, dass das von ihnen geführte Fahrtenbuch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die damit verbundenen Probleme führen auch immer wieder zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Die ordnungsgemäße Erstellung eines Fahrtenbuchs fällt in die Verantwortung der Mitarbeiter. Somit kann der Arbeitgeber bei späteren Nachforderungen des Finanzamts von ihnen die Erstattung verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 538/17) zu Gunsten der Arbeitgeber. Es ist Sache des Firmenwagennutzers, sich in Zweifelsfällen entsprechend kundig zu machen. Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Mitarbeiter auf etwaige Defizite bei der Fahrtenbuchführung bzw. -methode hinzuweisen.
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