Auskunfts- und Einsichtsrechte bei einer GmbH & Still
In einer 'reinen' GmbH regelt § 51a des GmbH-Gesetzes (GmbHG) klar und eindeutig: Grundsätzlich hat ein Gesellschafter – völlig unabhängig von der Entwicklung des Stammkapitals – ein umfassendes Informationsrecht, das der Geschäftsführer (GF) ihm…
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