Änderungen des Geldwäschegesetzes

Änderungen des Geldwäschegesetzes Der jetzt von Olaf Scholz vorgelegte Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen Regelungen zu folgenden Themen: Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises (u. a. um elektronische Geldbörsen und Umtauschplattformen für Kryptowerte) verstärkte Sorgfaltspflichten bei Kontakt zu Hochrisikoländern öffentlicher Zugang und Vernetzung der nationalen Transparenzregister Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen Korrespondenzbankbeziehungen innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR). 'Gi'-Hinweis: Unsere Vermutung in der 'Gi'-Ausgabe 23/19 hat sich also bestätigt – Herr Scholz macht Ernst.