Kfz-Kaskoversicherung

Kfz-Kaskoversicherung Der Fahrzeugschein im Handschuhfach ist nicht gefahrerhöhend. Die Kfz-Kaskoversicherung einer Autofahrerin hat nicht das Recht, die Schadenregulierung nach einem Diebstahl (unter anderem) mit der Begründung zu verweigern, die Versicherte hätte vorsätzlich gehandelt, indem sie den Kfz-Fahrzeugschein im Handschuhfach deponiert hat. Darin sei laut Oberlandesgericht Dresden keine „Gefahrerhöhung“ zu sehen. Zwar mag es für den Dieb „vorteilhaft sein“, wenn er neben dem Wagen auch den Fahrzeugschein in Händen halten kann. Ursächlich für den Diebstahl ist diese Tatsache jedoch nicht (OLG Dresden, Az. 4 U 557/18).